Donnerstag, 25. Oktober 2012

Ö-Eier

Trotz multilateralen Unmuts und Verwirrtseins: Jahr für Jahr beginnt bekanntlich in Kalenderwoche 35, spätestens allerdings am 1. September, in den Märkten das unsägliche W-Fest – das, dessen Name nicht genannt werden darf. Auch wenn die MitarbeiterInnen es oft noch nicht angemessen feiern, so startet zumindest aber, pars pro toto, das große Auftürmen leckerer und weniger leckerer, kitschiger und noch kitschigerer Artikel. So weit, so normal (da "normal" von "Norm" kommt). Dass neuerdings allerdings die Saisonware der üblichen Verdächtigen bereits im Oktober sogar für Ostern feilgeboten wird, ist zumindest verwunderlich. Regelrecht skandalös dagegen – und da war sie wieder, die Norm, die Gleichmacherei – ist, dass der Osterhase sich inzwischen, wenn das Produkt es erfordert, sogar als Nikolaus oder W[zensiert]smann verkleidet! Zumindest sieht er ihm täuschend ähnlich. Schmückt sich da einer mit fremden Rentieren?
Spannung, Spiel, Schokolade und wichtige Feste: All in one und das schon im Herbst!
So wird das Ü-Ei zum O- oder Ö-Ei. Oder auch zum Öh?-Ei.
Abgesehen davon beruhigen uns die vielzitierten, leidigen Deppenleerzeichen, dass der Euro sich nicht entwertet, es hier noch was gibt fürs Geld: für nur 79 Cent Kinder, ein Ü-Ei oder Oster-Anhänger. Na, vom Preis-Leistungs-Verhältnis her würden sich aus dieser Auswahl die meisten wohl eher nicht für die Süßware entscheiden. Oder "und" statt "oder"? Gibt es das alles für 0,79 Euro? Öh, ey?

2 Kommentare:

Abolition hat gesagt…

Ich habe mal ein paar Sätze aus Wikipedia ge...liehen. Nun frage ich mich ganz verwundert, wie diese Einzelhandelskette ein ganzes Fahrzeug voll Ü-Eier für diesen sensationell günstigen Preis anbieten kann. Wo ist diese Filiale?

Zitat aus Wikipedia ->

Als Anhänger (umgangssprachlich auch: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die in der Regel über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Zugfahrzeugen – beispielsweise Pkw, LKW, Omnibus, Krafträdern (z. B. Einradanhänger) oder Fahrrad (siehe Fahrradanhänger) – mitgeführt werden. Schienengebundene Anhänger bezeichnet man als Waggon oder Lore.

Anhänger werden nach der DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) benannt und definiert. Dieses wird in Übereinstimmung mit der ISO-Norm 3833 bewerkstelligt, wobei auch Anhänger und deren technische Merkmale enthalten sind[1]. Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die – bei einachsigen Anhängern – auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die Zugkräfte werden über die sogenannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen. Eine Anhängerkupplung dient der Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und einem Anhänger oder der Verbindung zwischen Anhängern, wenn mehrere Anhänger an das Zugfahrzeug angehängt sind.

Efeu hat gesagt…

Im Fahrzeug sind ja laut Beschilderung nicht Ü-Eier, sondern Oster. ;-)

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