Es mögen juristische Spitzfindigkeiten sein, aber am 8. März, dem Internationalen Frauentag, passen sie. Nette Fundsache durch Zufall (danke an eine gewisse Anwaltskanzlei):
Der Bundestag müht sich mit den Sozialleistungen für Paare und versucht es mit Gleichstellung und Gerechtigkeit. Immer eine gute Idee. Teils auch gute Maßnahmen. Allein die Begründungen lassen einen stutzen.
In der Sozialhilfe gab es bei Paaren und Familien die Regelung, dass immer jemand "Haushaltsvorstand" war und 100% der Regelleistung erhielt, der Partner unter "Haushaltsangehörige" fiel und 80% erhielt - ausgehend davon, dass ein Paar insgesamt weniger braucht als zwei Einzelpersonen. Warum hat man nun im SGB II ("Hartz IV") gegenüber der Sozialhilfe auf den "Haushaltsvorstand" verzichtet und berechnet für beide Partner 90% der Regelleistung? Im Zuge der Gleichberechtigung! Frauen würden sonst benachteiligt! - Joh, klingt gut. Man beachte aber die mindestens bitter aufstoßende genauere Begründung. Diese ist nämlich, dass "Frauen in Paarbeziehungen in der Regel nicht als Haushaltsvorstand gelten und daher ohne Durchschnittsmittelung nur die geringere Regelleistung von 80 vom Hundert erhalten würden" (Bundestagsdrucksache 15/1516,56).
Ach so. Ja dann. Nicht nur, dass ich den Begriff "Haushaltsvorstand" gerne mal definiert bekommen hätte (geht es "nur" darum, wer mehr verdient, oder auch darum, wer den Haushalt organisiert, die Geldausgaben verwaltet, Entscheidungen fällt etc.?), schafft man diese Denke bei dieser Gelegenheit nicht etwa ab, sondern zementiert per So-ist-es-eben-aber-wir-gleichen-das-aus-Aussage den Status Quo gesellschaftlicher Rollenbilder und verkauft es dann als frauen- und gesellschaftsfördernde Gleichberechtigungsmaßnahme. Danke, Deutschland.
Klassische Musik auf Schloß Albrechtsberg
vor 4 Wochen
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